Betreuung - Alltagsbegleitung - Unterstützung im Haushalt

Wir sind für Sie da: 0208 69405565

Betreuung - Alltagsbegleitung - Haushalt

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Kostenübernahme durch Pflegekasse

Beratung Seniorenbetreuung

Jeder Mensch ist einzigartig, genau wie seine individuelle Betreuung.

Egal ob Betreuung, Begleitung oder Hausarbeit, wir führen alle Aufgaben mit derselben Kompetenz und Motivation durch.

Den Umfang und die jeweiligen Aufgaben ermitteln wir gemeinsam. Unsere Unterstützung bieten wir bereits ab einer Buchungsdauer von 2 Stunden an.

Für ein persönliches und unverbindliches Angebot setzten Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

Telefonisch: 0208 69405565 oder per Mail: info@sb-nocon.de

Unsere Preise richten sich nach dem durch die Pflegekassen bewilligten Satz für Angebote zur Unterstützung im Alltag und können durch uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Liegt noch kein Pflegegrad vor? Dann Versorgen wir Sie selbstverständlich auch als Privatzahler.

Unsere umfangreiche und unverbindliche Erstberatung nehmen Sie kostenlos in Anspruch.

Die wichtigsten Leistungen der Pflegekasse kurz zusammengefasst

Liegt ein Pflegegrad vor, stehen Ihnen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.

Für die Finanzierung von Betreuungsleistungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag kommen vor allem folgende Hilfen in Frage.

  • Entlastungsbetrag
  • Pflegegeld
  • 40% Pflegesachleistungen
  • Verhinderungspflege + Anteil Kurzzeitpflege

​​Im Folgenden haben wir die wichtigsten Begriffe sowie die Höhe der Ansprüche und die Voraussetzungen für Sie aufbereitet.

Entlastungsbetrag

Mit der erstmaligen Genehmigung eines Pflegegrades steht Ihnen der Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 € pro Monat zu, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades und zusätzlich zu den übrigen Leistungen der Pflegekasse. Bei Ehepaaren steht jedem Partner der einen Pflegegrad aufweist der Entlastungsbetrag zu.

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen zur Entlastung von pflegenden Personen sowie zur Förderung der Selbstbestimmtheit von pflegebedürftigen Personen genutzt werden und ist zweckgebunden. Somit ist der Entlastungsbetrag also nicht als Geld verfügbar, das frei genutzt werden kann, sondern kann nur zur Finanzierung von bestimmten Dienstleistungen eingesetzt werden. Die Seniorenbetreuung Nocon ist als Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag von den Pflegekassen zugelassen und kann diese Leistung ebenfalls mit den Pflegekassen abrechnen.

Anders, als bei den Pflegesachleistungen, können die monatlichen Ansprüche des Entlastungsbetrages angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Werden beispielsweise in den Monaten Januar bis August keine Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt, steht im September ein Betrag von insgesamt 1125,- Euro pro Person mit Pflegegrad zur Verfügung. Restbeträge, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht wurden, können in das Folgejahr übertragen und noch bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.

Pflegegeld

Pflegebedürftige können darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.

Sie haben deshalb die Möglichkeit das Pflegegeld oder die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege oder Betreuung selbst sichergestellt wird, z.B. durch Angehörige.

Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen.

Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:

Pflegegrad Pflegegeld 2024 in Euro (€)
1 0 €
2 332,00 €
3 572,00 €
4 764,00 €
5 946,00 €

(Stand: Januar 2024)

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen können z.B. für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Dieser Verrechnet seine Leistungen direkt mit der Kranken- bzw. Pflegekasse.

Wichtig ist hier zu wissen, dass bis zu 40% der Pflegesachleistungen auch für Betreuungsleistungen umgewandelt werden können.

Der umgewandelte Betrag wird im Rahmen der Kombinationsleistung genauso behandelt, als hätte die Pflegebedürftige für diesen Betrag ambulante Pflegesachleistungen bezogen.

In diesem Fall haben Sie einen prozentualen Anspruch auf den Rest des Pflegegeldes, das durch die Pflegesachleistungen nicht aufgebraucht wurde.

Die Pflegesachleistungen betragen je Kalendermonat:

Pflegegrad Pflegesachleistungen ab 2024 in Euro (€)
1 0 €
2 760,00 € (304,00 € Umwandlungsanspruch)
3 1.431,00 € (572,40 € Umwandlungsanspruch)
4 1.778,00 € (711,20 € Umwandlungsanspruch)
5 2.200,00 € (850,00 € Umwandlungsanspruch)

(Stand: Januar 2024)

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause von der Pflege oder Betreuung. Über die Verhinderungspflege können sich Pflegepersonen vertreten lassen. Dies gilt für bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr. Der Ersatz für die Pflege bzw. Betreuung kann über die tageweise oder stundenweise Verhinderungspflege finanziert werden. Die Betreuung können sowohl Privatpersonen wie Freunde, Verwandte oder Nachbarn übernehmen als auch ein anerkannter Betreuungsdienst, wie die Seniorenbetreuung Nocon.

Wichtige Voraussetzungen für Verhinderungspflege:

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein.
  • Die Pflegeperson möchte sich vorübergehend zurückziehen

Bei einer Verhinderungspflege durch einen anerkannten Betreuungsdienst unterstützt die Pflegekasse mit einem Betrag von bis zu 1612,- Euro pro Kalenderjahr. Wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wird, stehen weitere 806,- Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Gern erläutern wir in einem persönlichen Gespräch Ihre individuellen Möglichkeiten und ermitteln gemeinsam die Höhe der Zuschüsse. Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf.